Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma Cantürk Textilien
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1. Allgemeines
1.1 Wir tätigen nur Geschäfte mit Unternehmen, Selbständige, Vereine, Institutionen und
Behörden. Wir tätigen keine Geschäfte mit Privatpersonen.
1.2. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart worden ist.
1.3. Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit
diesem getätigte
Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit
ausdrücklich.
1.4. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so
ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.5. Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen VL nicht berührt.
Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und
Größenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder
Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke
können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig
unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen
die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen.
Ähnliches gilt für Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich,
dass Damenshirts anders geschnitten sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die
Größenangabe völlig identisch ist.
Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen
Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht
durch die im Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im
Katalog erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu
100% im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich.
Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mangelansprüche.
Die Waren-Rücksendung nach § 11 bleibt davon selbstverständlich unberührt.
Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus
Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden
muss. Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei
Textilien kann bei es bei sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UVEinwirkung
zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen
kommen. Die dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren
Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind in der Regel
ausgeschlossen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Anbildungen, Beschreibungen, Preislisten,
Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang
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stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als
Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer
Eigenschaft noch als Angabe einer Garantie zu verstehen.
2.3. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
3. Preise
3.1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager in EUR zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3.2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3. Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung
gültigen Listenpreise.
3.4. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt die Preise zu ändern, wenn die für
den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich geändert haben oder der Lieferant
berechtigterweise seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat.
3.5. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.
4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1. Teillieferungen sind zulässig.
4.2. Lieferdaten (Liefertermine und -fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt
schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als
Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines
Verzugsschadens, sind ausgeschlossen.
4.3. Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des
Vertragspartners, und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem
Lager oder Werk.
4.4. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort, so gehen
die Transportrisiken wie auch das Zeitrisiko auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport
zum Bestimmungsort für ihn „frachtfrei" erfolgt.
4.5. Wir haben das Recht zur Verschiffung oder Versendung der Ware in einer oder mehreren
Teilpartien mit und ohne Umladung.
4.6. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des
Vertragspartners. Wir sind berechtigt, den Transport für Rechnung des Vertragspartners zu
versichern.
4.7. Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen aus. Die Verpackung wird gesondert berechnet.
4.8. Rücksendungen
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4.8.1 Rücksendungen von Mustern haben innerhalb von 14 Tagen frei Haus nach Warenerhalt
zu erfolgen, sofern der Stückpreis 5,00 EUR netto Warenwert übersteigt, oder es sich um eine
von unserem Verkauf schriftlich bestätigte Musterlieferung handelt. Bestellungen mit einem
netto Auftragswert von über 50,00 EUR oder mehr als 5 Teile, gelten nicht als
Musterlieferung.
4.8.2. Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware bei Ihnen ab.
Die Abholung kann telefonisch, per Fax oder per eMail angefordert werden. Möglich ist auch
die Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns
übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten. Nach der Retoure
erhalten Sie eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug
4.8.3. Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware zu. In diesem Fall erhalten
Sie nach Bearbeitung der Retoure einen Gutschein über den Warenwert. Dieser Gutschein
kann bei Folgebestellungen eingelöst werden. Ein Gutschein kann nicht ausgezahlt werden.
Eine direkte Verrechnung mit bestehenden offenen Rechnungen kann nicht erfolgen.
4.8.4. Veredelte Ware ist vom Umtausch gänzlich ausgeschlossen.
5. Leistungshindernisses
5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und
Ausfuhrlizenzen sowie sonstigen erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
5.2, Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Anlauf einer
angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens
hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser
Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch
länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom
Vertrag zurückzutreten.
6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung.
6.1. Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon
erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für rechtzeitige Vorlegung
von Schecks haften wir nicht.
6.2. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein bei Fälligkeit unserer Forderungen entsprechend
dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir sind berechtigt, für jede
Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 5,00 zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
6.3. Bei Verzug sind alle offen stehenden auch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug
sofort zur Zahlung fällig.
6.4. Wir sind berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von bis zu 8% über dem so
genannten Basiszinssatz zu berechnen.
6.5. Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder
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- mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder
- von ihm zahlungshalber gegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder
- nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche
die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen
lassen, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist nach unserer Wahl berechtigt,
- vom Vertrag zurückzutreten oder
- Schadenersatz wegen Nichterfüllung
- sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie
- sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen
zu verlangen.
Das gleiche gilt, wenn vorstehend genannte Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder
Scheckbeteiligten bekannt werden.
7. Eigentumsvorbehatt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung,
gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte
bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als
Sicherung für die Saldoforderung.
7.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsganges zu verfügen.
Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und
ermächtigt, dass
7.2.1. die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht.
722. der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht dass das Eigentum erst mit
vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und
7.2.3. die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt werden.
7.3. Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.
7.4. Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum
Einzug der uns im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt.Diese Einziehungsbefugnis
ist jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich.
7.5. Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner
und zur Offenlegung der Forderungsabtretungen verpflichtet.
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7.6 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer
Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von
anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu
enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf
oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des weiteren berechtigt, die Ware zur eigenen
Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 25%
pauschalisierten Schadenersatz.
Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder größeren Schaden
nachzuweisen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes
durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über Verbleib der gelieferten
Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume
des Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners
einzusehen.
7.7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um
insgesamt mehr als 20%‚ so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur
Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.8. Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem
Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des
Insolvenzantragsverfahrens gestellt wird.
8. Produkthaftungng
8.1.Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell)
bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen
Einsatz sind sie nicht geeignet, und wir übernehmen insoweit auch keine Haftung.
8.2. Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen
über die von uns vertretene Ware, insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische
Gefahren der Produkte. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im
Einzelhandel oder anderweitig als Widerverkäufer vertreiben will, muss er sich vorab bei uns
informieren, ob dem Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der
Produkte durch Endverbraucher Informationen vorliegen. Gegebenenfalls werden wir den
Abnehmer umfassend über die Eignung der Produkte informieren.
8.3. Waschhinweise an den Produkten verlieren ihre Gültigkeit, wenn diese durch uns
bedruckt oder bestickt wurden.
9. Gewährleistung
9.1. Der Vertragspartner hat die Produkte unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen.
Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns schriftlich geltend
gemacht werden. Andere nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer
Feststellung uns schriftlich bekannt zu geben.
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Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.2. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die
Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
9.3. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen
jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.4. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen oder
nachträgliche Anpassungen begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
9.5. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder
Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist (bei
Sonderanfertigungen bis zu 6 Monate). Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener
Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner
zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrage berechtigt.
Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei
denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner nicht befugt, die gerügte Ware an uns
zurückzusenden. Ausschließlich wir entscheiden über den Sendungsverlauf der Ware
innerhalb einer angemessenen Frist.
Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners §478 BGB) sind ausgeschlossen, wenn unser
Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß
§377 HGB nachgekommen ist. Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen
Kosten der Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner aufgrund eigener
Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind.
Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen
nicht bezahlt.
9.6. War die Mängelrüge ungerechtfertigt und, sandte der Vertragspartner die Ware
gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu
verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung
eine Gebühr bis zu 25% des Nettowarenwertes mindestens aber EUR 25,00, sowie alle
weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem
Vertragspartner zu berechnen.
9.7. Mängelrügen bei Sonderanfertigungen sind nur berechtigt, wenn die eigentliche
Lieferung von den Endabnahmemustern in groben Umfang abweicht. Produkteigenschaften
und Haltbarkeitstest bei Sonderanfertigungen obliegen dem Auftraggeber.
9.8. Mängelrügen bei Express-Veredelungs-Aufträgen (sind im Angebot mit „Express-
Produktion" oder „Express-Lieferung" gekennzeichnet) sind nur berechtigt, wenn die
gelieferte Ware in Ihrer Grundeigenschaft erhebliche Mängel aufweist. Der Auftraggeber
verzichtet auf ein Produktfreigabemuster, womit ihm das alleinige Risiko der Druck- oder
Stickveredelung obliegt.
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10. Verjährung
10.1 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Unternehmers im Hinblick auf Mängel der
Ware, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf
Aufwendungsersatz, verjähren im kaufmännischen Verkehr in 6 Monaten, beginnend mit der
Anlieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.
l0.2.Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
11. Marken- und Urheberrrechte
Für alle uns zugesandten Daten, Bildmaterialien oder Texte, liegt dem Auftraggeber eine
Verwendungsvollmacht vor, oder er ist selber Urheber und/oder Rechteinhaber. Die Haftung
bei Verstoß gegen das Marken- oder Urheberrecht geht zu Lasten des Vertragspartners. Wir
sind nicht verpflichtet, unseren Vertragspartner gesondert hierauf hinzuweisen.
12. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
13. Datenspeicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten - soweit dies
geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist – in unserer
EDV speichern und verarbeiten. Dies gilt auch für an uns gesandte Logos und Schriften.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die
Verpflichtungen des Vertragspartners unser Sitz.
14.2. Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist, sofern der
Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches
Stiftungsvermögen ist, Pforzheim, sofern sich der Rechtsstreit auf ein Rechtsverhältnis nach
diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezieht.
15. Anzuwendendes Recht
15.1. UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine Anwendung
15.2. Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das
sonst geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16. Inkrafttreten
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin
gültigen VL.
17. Copyright
Eine Weiterverwendung des Infomaterials oder von Teilen davon (Abbildungen) zu eigenen
Zwecken (Werbung)
ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma Cantürk Textilien, Ersoy Cantürk zulässig.
Wiernsheim, Januar 2005